Dienstleistungen
Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, Beantragung eines Braille-Aufklebers
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.
Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.
- Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
- Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
Der Aufkleber wird nur auf Antrag der Ausweis- bzw. Karteninhaberinnen und -inhaber auf der Rückseite des Ausweisdokuments angebracht.
Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
- § 18a der Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 36b der Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 59 Abs. 2a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Stadt Zirndorf
Alle Mitarbeiter finden Sie unter: https://www.zirndorf.de/tel
Das gesamte Ortsrecht der Stadt Zirndorf finden Sie unter: https://www.zirndorf.de/Ortsrecht
Im Bürgerserviceportal stehen zahlreiche Online-Verfahren zur Verfügung:https://www.buergerserviceportal.de/bayern/zirndorf