Informationen aus dem Bauamt
Formulare aus dem Bereich Bauen
Digitaler Bauantrag
Seit dem 1. Juli 2023 können Bauanträge digital beim Landratsamt Fürth eingereicht werden. Somit können nun verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt und auch sämtliche erforderliche Unterlagen (u.a. Baupläne und Bauvorlagen) digital an das Landratsamt Fürth übermittelt werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich einzureichen. Nahezu alle Anträge sind allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt Fürth einzureichen. Näheres hierzu finden Sie hier (pdf). (PDF-Datei)
Nach Eingang der Bauantragsunterlagen beim Landratsamt werden die Gemeinden digital durch das Landratsamt Fürth beteiligt.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (externer Link).
Besonderheit Bauvoranfrage
Die formlose Bauvoranfrage stellt ein freiwilliges Angebot des Landratsamtes Fürth dar. Hierdurch können sich Bauherren vor Antragstellung vergewissern, ob ihr geplantes Bauvorhaben grundsätzlich realisierbar wäre. Die Antragsteller erhalten hierbei eine schriftliche Rückmeldung durch das Landratsamt Fürth, diese ist jedoch rechtlich nicht bindend, weshalb auch keine Rechtsmittel möglich sind. Grundsätzlich ist zur Stellung einer formlosen Bauvoranfrage ein entsprechendes Schreiben an die Behörde erforderlich, diesem ist ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1.000 bzw. soweit schon vorhanden, Planskizzen im Maßstab 1:100 beizufügen.
Nachdem die Bauvoranfrage gesetzlich nicht geregelt ist, ist es leider nicht möglich, diese über das Bayern-Portal direkt dem Landratsamt Fürth digital zukommen zu lassen. Vom Grundsatz sollten Bauvoranfragen jedoch ebenfalls immer zunächst beim Landratsamt eingereicht werden. Die Einreichung kann digital per E-Mail an bauamt@lra-fue.bayern.de erfolgen. Das Landratsamt würde dann die zuständige Gemeinde beteiligen und um Stellungnahme zu dem Vorhaben bitten.
Sollten dennoch Bauvoranfragen zunächst bei der Gemeinde eingehen, liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob diese zunächst selbst von dieser bearbeitet werden und dann gemeinsam mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Fürth weitergeleitet werden oder eine Weiterleitung unmittelbar nach Eingang erfolgt.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Website des Landratsamtes Fürth (externer Link)