Neuigkeiten: Stadt Zirndorf

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Neuigkeiten

Amtliche Bekanntmachung über die Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Artikel vom 23.04.2024

Am 15.05.2024 werden folgende Zahlungen fällig:

  • Grundsteuer                                                         2. Rate 2024
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung                          2. Rate 2024
  • Kanalgebühren und Niederschlagswasser          2. Rate 2024

Wir bitten um bargeldlose Zahlung auf folgende Konten der Stadtkasse Zirndorf:

 
  • Sparkasse Fürth

IBAN  DE31 7625 0000 0190 0210 30

 
  • Raiffeisenbank Knoblauchsland-Bibertgrund eG

IBAN  DE57 7606 9669 0000 0191 00

 
  • Hypo-Vereinsbank Fürth

IBAN  DE12 7622 0073 0348 1772 30

 

Geben Sie bitte bei den Überweisungen immer die FAD-Nummer (aus dem Bescheid ersichtlich) an.

Wurde eine Einzugsermächtigung / ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Bankverbindung sofort mit, da für nicht einlösbare Lastschriften seitens des Bankinstitutes Gebühren in Höhe von bis zu 5,00 EUR pro Bankeinzug erhoben werden, die wir Ihnen zusammen mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung stellen.

Halten Sie bitte die Zahlungstermine ein, da sonst der geschuldete Betrag, zuzüglich Mahngebühren und evtl. Säumniszuschlägen, erhoben wird. Bei weiterem Verzug muss mit einer Zwangsbeitreibung gerechnet werden, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtkasse unter der Telefonnummer  0911 / 9600 - 132 oder - 218 oder E-Mailkasse(@)zirndorf.de.

Bei Fragen zur Festsetzung von Steuern wenden Sie sich bitte an das Steueramt (Telefonnummer 0911 / 9600 -136, -139 oder -198).

gez.

Ihr Steueramt