Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

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Dienstleistungen

Grundstücksmarktbericht, Bestellung

Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.

Die Gutachterausschüsse ermitteln auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge eine Vielzahl von wichtigen Daten für die Wertermittlung. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen sowie den Sachverständigen für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien. Neben der Darstellung von Geld-, Flächen- und Vertragsumsätzen, die nach unbebauten, bebauten, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegliedert sind, werden auch die Daten aus dem Bereich des Wohnungs- und Teileigentums analysiert.

Darüber hinaus ermitteln die Gutachterausschüsse spezielle, hochwertige und für die Verkehrswertermittlung unabdingbare Parameter. Zu den sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ gehören die Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren, Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren, Rohertragsfaktoren, Umrechnungs- und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren sowie Indexreihen über die Entwicklung der verschiedenen Bereiche des Immobilienmarktes.

Diese Daten werden in der Regel in den Grundstücksmarkberichten oder Immobilienmarktberichten der Gutachterausschüsse dargestellt. Nicht jeder Gutachterausschuss hat zu jedem Teilmarkt, z.B. aufgrund ungenügender Datenlage, alle Daten abgeleitet und veröffentlicht.

Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Laien, aber auch an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Immobilienbewertungen durchführen, wie z. B. Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien, Gutachter für die Ermittlung von Beleihungswerten, Makler und Steuerberater.

    Es bestehen keine Voraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

    Sie können den Bericht i.d.R. als Druck oder als PDF bestellen.

    keine

    in der Regel zwischen 20,00 und 70,00 EUR

    bei Versand per Post: zuzüglich Porto

    Die Vervielfältigung des Berichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk ist zu beachten.

    • § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
    • § 13 Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)

    Landratsamt Fürth

    AdresseLandratsamt Fürth
    Im Pinderpark 2
    90513 Zirndorf
    +49 911 9773-0+49 911 9773-0
    +49 911 9773-1113+49 911 9773-1113

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)