Dienstleistungen
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Beantragung einer Kostenübernahme
Die Krankenversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
- Die Leistung zur Rehabilitation wird durch einen Arzt verordnet.
- Sie können sie anschließend bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten beantragen.
- Die Krankenkasse prüft und entscheidet darüber, ob die Kosten übernommen werden.
- Sie nehmen die ergänzende Leistung zur Rehabilitation in Anspruch.
keine
keine
- §43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 64 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- § 73 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- § 74 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)