Dienstleistungen
Künstlersozialversicherung, Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeiten, am Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder an der Rechtsform Ihrer Tätigkeit eintreten, muss die Versicherungspflicht überprüft werden.
Gleiches gilt auch für die Aufnahme zusätzlicher selbständiger Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass sofern die künstlerische oder publizistische Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person oder Gesellschaft ausgeübt wird diese gegebenenfalls auch Künstlersozialabgabe zahlen muss.
Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig sein und die Rechtsform Ihrer Tätigkeit beziehungsweise die Tätigkeit selbst muss sich verändert haben.
Eine Änderung Ihrer Tätigkeit melden Sie, indem Sie
- bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft die entsprechenden Fragebögen auf der Internetseite der KSK als PDF ausfüllen und ausdrucken,
- bei allen anderen Änderungen der Tätigkeit diese formlos mitteilen.
- Fügen Sie Ihrer Mitteilung falls nötig bitte Kopien der Nachweise über die Änderung bei.
- Senden Sie alles zusammen an die KSK.
- Bitte beantworten Sie Rückfragen möglichst umgehend.
- Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls auch schon bevor diese eintritt.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate
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Erforderliche Unterlage/n
- Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.
- Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
- § 11 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 36a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)