Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen

Spammail, Einreichung einer Beschwerde

Wenn Sie unaufgefordert oder unerwünscht  Werbemitteilungen per E-Mail erhalten, in denen Dienstleistungen oder Produkte beworben werden, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Spammails sind unerwünscht an Sie gesendete elektronische Werbemitteilungen. Sie stellen einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht beziehunsweise bei Zusendung an Unternehmen einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Wer Spammails erhält, kann von der Absenderin oder dem Absender verlangen, keine Spammails mehr an ihn zu versenden (zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch).

Es gibt zwei Arten von Spammails:

  • allgemeine Spams, das heißt Werbe-E-Mails und Newsletter, die Sie nicht abonniert haben.
  • besondere Spams, das heißt E-Mails mit einem rechtswidrigen Inhalt oder die auf einen rechtswidrigen Inhalt verweisen (z.B. kinderpornographische oder volksverhetzende Inhalte).

Die Internetbeschwerdestelle nimmt Beschwerden über Spammails entgegen. Sie ist ein gemeinsames Projekt des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter e.V. (FSM). Die Bearbeitung von Beschwerden über Spammails wird von eco übernommen.

Beschwerdeberechtigt sind:

  • Privatpersonen, die Spammails erhalten
  • Unternehmen, die bei der gewerblichen Tätigkeit durch eine Spammail belästigt werden

Die E-Mail muss

  • bei Beschwerden über allgemeine Spams deutschsprachig sein,
  • unverlangt zugesendet worden sein und
  • Werbung enthalten.

Eine Nachricht enthält dann Werbung, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anpreist. Unverlangt bedeutet, dass Sie die E-Mail ohne Ihre Einwilligung erhalten.

Senden Sie eine E-Mail an die Internetbeschwerdestelle:

  • Für alle Spammails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden: allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de
  • Für alle Spammails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen: besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de

Die Beschwerdestelle benötigt Anhaltspunkte zur Absenderin oder zum Absender oder zu den Begünstigten der Spammail. Die Angaben im Absenderfeld der Spammail reichen hierfür nicht aus. Sie müssen daher die E-Mail mit der Kopfzeile (Originalheader) an die Internetbeschwerdestelle weiterleiten.

Die Beschwerdestelle prüft den Gegenstand der Beschwerde.

Soweit es der Beschwerdestelle möglich ist, ergreift sie folgende Schritte:

  • Sie fordert die Absenderin oder den Absender auf, künftig die gesetzlichen Vorgaben für die Versendung von Werbemails einzuhalten.
  • Ist die Absenderin oder der Absender uneinsichtig, benötigt die Beschwerdestelle von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie
    • die E-Mail nicht angefordert haben und
    • mit dem werbenden Unternehmen in keiner Geschäftsbeziehung stehen.
    Sie übermittelt die gewonnenen Erkenntnisse und die Spammail an die Wettbewerbszentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband. Diese kann Unterlassungsansprüche geltend machen.
  • Sie fordert den E-Mail-Provider auf, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spamaktionen zu unterbinden.
  • Sie macht den Hostprovider, dessen Webseite mittels Spam beworben wird, auf die Spamaktion aufmerksam. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten (z.B. Vertragskündigung).
  • Enthält die Spammail Anhaltspunkte für Rufnummernmissbrauch, meldet sie dies der Bundesnetzagentur.

Die Beschwerdestelle unterrichtet Sie nicht über den Stand des Verfahrens und dessen Ausgang. Grund hierfür ist die große Anzahl an eingehenden Beschwerden. Ausnahmen sind möglich.

keine

keine

Spammails verstoßen auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daraus ergibt sich für die Konkurrenz der Absenderin oder des Absenders der Spammail ein eigenständiger Unterlassungsanspruch. Sie können diesen Unterlassungsanspruch selbst geltend machen oder sich an einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen wenden. Dieser kann den Unterlassungsanspruch durchsetzen.

E-Mails, die ausschließlich dazu dienen, Viren zu verbreiten, sind keine Spammail. Eine Beschwerde hilft Ihnen in diesem Fall nicht. Tipps zur Vorbeugung, Erkennung und Beseitigung von Virenbefall erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

  • § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 1, 3, 7 und 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • §§ 2, 3 und 13 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG)
  • Beschwerdeordnung der eco - Internet Beschwerdestelle

Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) - Internetbeschwerdestelle

AdresseVerband der Internetwirtschaft e.V. (eco) - Internetbeschwerdestelle
Lichtstraße 43h
50825 Köln
+49 221 700048-0+49 221 700048-0
+49 221 700048-111+49 221 700048-111

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)