Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen

Deutscher Filmpreis, Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.   

Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?

  • Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt. 
  • Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 Prozent der jeweiligen Prämie zu.
  • Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
  • Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
  • Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.

Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.

Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn

  • Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
  • der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
  • Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
  • Sie einen Eigenanteil von 5 Prozent vorweisen können und
  • Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.

Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.

Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportals auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Filmförderanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
  • Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA, um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

4 bis 6 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:

    • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
    • Drehbuch in deutscher Sprache
    • Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard
    • Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
    • Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
    • Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe (inklusive Absichtserklärungen von Regie, Kamera)
    • Besetzungsliste (inklusive Absichtserklärungen der Hauptdarsteller/wichtiger Nebendarsteller)
    • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
    • Finanzierungsnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
    • Vorkalkulation der Herstellungskosten (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der Filmförderungsanstalt FFA für die Projektfilmförderung)
    • Übersicht der Eigenleistungen
    • Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
    • Drehplan beziehungsweise Aufstellung der geordneten Abwicklung der Dreharbeiten nach Drehzeit und Drehorten
    • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    • Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen.

    Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:

    • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
    • Treatment, gegebenenfalls Drehbuch in deutscher Sprache
    • bei Projektvorbereitung: Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
    • bei Drehbuchentwicklung oder Stoffbeschaffung: Darlegung der erforderlichen Rechte (es dürfen noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt sein, da es sich um ein Vorhaben handelt)
    • Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
    • Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe
    • Besetzungsliste (nur vorzulegen, falls bereits vorhanden)
    • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
    • Finanzierungnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
    • Vorkalkulation der Kosten für die Maßnahme (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung)
    • Auflistung der Eigenleistungen
    • Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
    • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen

  • §§ 22, 23 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM
  • § 3 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)