Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

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Dienstleistungen

Programmfüllender Spielfilm oder Dokumentarfilm, Beantragung einer Förderung für die Herstellung

Wenn Sie einen künstlerisch herausragenden programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm produzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Sie sind Produzentin oder Produzent eines geplanten Spielfilms oder Dokumentarfilms? Dann können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um den Film herzustellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Gefördert wird die Herstellung eines programmfüllenden Spielfilms oder Dokumentarfilms von mindestens 79 Minuten Länge. Der Film darf noch nicht in Produktion sein.

Es werden Zuschüsse von bis zu 500.000 EUR vergeben, in begründeten Ausnahmefällen von bis zu 1.000.000 EUR.

Gefördert werden in der Regel nur Spielfilme und Dokumentarfilme, deren Herstellungskosten bis zu 5.000.000 EUR betragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Filme mit höheren Herstellungskosten gefördert werden.

Ihr Film muss unter anderem eine "erhebliche deutsche kulturelle Prägung" im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel die deutsche Originalsprache des Films, die Herkunft der Regie, der Firmensitz der Produktionsfirma sowie die Finanzierung und die Erstauswertung in Kinos in Deutschland.

Projekte, die mit Mitteln von Hochschulen finanziert werden sollen, können nicht gefördert werden, beispielsweise Übungs- und Abschlussfilme.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen. Sie müssen es dann in wesentlichen Punkten weiterentwickelt haben und in einer separaten Anlage detailliert darlegen, was Sie verändert haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Ihr Filmvorhaben als Produzentin oder Produzent kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge, der für die öffentliche Auswertung in Kinos bestimmt und geeignet ist.
  • Sie haben mit den Dreh oder Animationsarbeiten noch nicht begonnen.
  • Es liegt eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie vor. Dazu können zählen:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch
    • die Regisseurin oder der Regisseur besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben
    • ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
    • die finanzielle Beteiligung der Herstellerin oder des Herstellers beziehungsweise mehrerer Herstellungsfirmen jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist
      • mindestens so groß wie die größte finanzielle Beteiligung einer an der Herstellung beteiligten ausländischen Herstellungsfirma oder
      • bei gemeinsamer Beteiligung mehrerer ausländischer Herstellungsfirmen mit Sitz in demselben Land mindestens so groß wie die größte summierte Beteiligung ausländischer Herstellenden mit Sitz in demselben Land.
    • die federführende Produzentin oder der federführende Produzent hat ihren oder seinen Wohnsitz in Deutschland oder ist Bürgerin beziehungsweise Bürger eines Landes des Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.
  • Die Herstellungskosten Ihres Films betragen maximal 5.000.000 EUR. Nur in begründeten Ausnahmen können Filme mit höheren Herstellungskosten berücksichtigt werden.
  • Die Förderung soll insgesamt 80 Prozent der veranschlagten, anerkannten Herstellungskosten nicht übersteigen.
  • Sie beteiligen sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Films, im Regelfall mindestens 5 Prozent.
  • Sie produzieren eine finale Fassung des Films auf Deutsch. Bei Dokumentarfilmen sind deutsche Untertitel für die Kinoauswertung ausreichend.
  • Sie erstellen eine Version mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte und mit deutscher Audiodeskription für Sehgeschädigte.
  • Sie halten die gesetzlichen Sperrfristen nach der Erstauswertung im Kino gemäß dem Filmförderungsgesetz und gegebenenfalls ergänzender Richtlinien ein.

Sie müssen den Antrag auf Förderung online über das Bundesportal stellen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de.
  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei, hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die BKM prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
  • Die unabhängige Jury prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Sie erhalten einen Vorbescheid der BKM, ob Ihr Projekt zur Förderung empfohlen oder abgelehnt wurde.

Wenn Ihr Projekt zur Förderung empfohlen wurde:

  • Die Filmförderungsanstalt (FFA) kümmert sich um die Förderabwicklung. Weitere Details werden Ihnen im Förderungs-Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
  • Sie können mit der Filmproduktion erst beginnen, nachdem der Zuwendungsbescheid der FFA rechtskräftig geworden ist.
  • Um den Zuwendungsbescheid von der FFA zu erhalten, müssen unter anderem die Finanzierung des Films gesichert und entsprechende Nachweise sowie mögliche zusätzliche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden. Entsprechende Informationen werden Ihnen zusammen mit dem Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
  • Nach Fertigstellung des Films müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben. Damit sind zum Beispiel die Schlusskostenabrechnung sowie Beleg-Exemplare des Films gemeint.
  • Informieren Sie die BKM und die Filmförderungsanstalt fortlaufend über Kinostart, Festivalteilnahmen, Preise und Nominierungen und andere Details.
  • Nachdem der Film produziert wurde, müssen Sie dem Bundesarchiv eine Kopie des Films einreichen und ihn gemäß dem Bundesarchivgesetz eintragen lassen.

Die aktuellen Einreichtermine können Sie der Website der BKM entnehmen. Der Antrag ist bis zum Ablauf der Einreichfrist beim Bundesportal zu stellen.

kostenlos

8 bis 10 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Kurzbeschreibung, maximal 1 DIN-A4-Seite
    • bei Spielfilmen: Drehbuch in deutscher Sprache
    • bei Animationsfilmen: gegebenenfalls zusätzlich Storyboard
    • bei Dokumentarfilmen: Treatment von 20-50 Seiten
    • Nachweis der geschlossenen Rechtekette
    • Firmenprofil mit Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma
    • Filmografie der Regie mit
      • Angaben zur Staatsangehörigkeit
      • Angaben zu bisherigen Filmen
      • gegebenenfalls Sichtungs-Links, zum Beispiel Teaser oder Referenzfilme
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe, inklusive Absichtserklärungen, falls vorhanden
    • Besetzungsliste, inklusive Absichtserklärungen wichtiger darstellenden Personen beziehungsweise Protagonistinnen oder Protagonisten, falls vorhanden
    • Finanzierungsplan, inklusive
      • Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbausteine
      • Angaben zu Sitzungsterminen der Förderungen
      • Angaben zur Berechnung des Eigenanteils
    • Vorkalkulation der Herstellungskosten
    • Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
    • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen, welche Änderungen Sie am Projekt vorgenommen haben

  • §§ 13, 16 und 17 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)