Dienstleistungen
Rettungsdienst, Erreichbarkeit über Notrufnummer 112
In Bayern können Sie rund um die Uhr über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. Der Notruf 112 verbindet Sie mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.
Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.
Das Formular "Notfall-Telefax" finden Sie im Bereich "Formulare".
Die fünf "W"
Bei der Anforderung von Feuerwehr und Rettungsdienst benötigt die Integrierte Leitstelle vom Anrufer Informationen zu den fünf "W", um geeignete Einsatzkräfte in ausreichender Anzahl alarmieren zu können:
- Wo ist das Ereignis?
Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)! - Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen! - Was ist geschehen?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person! - Wie viele Betroffene?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das - gegebenenfalls geschätzte - Alter an! - Warten auf Rückfragen!
Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Leisten Sie zudem "Erste Hilfe", soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen!
Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes!
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Benötigen Sie außerhalb der regulären Sprechstunden Ihres Hausarztes ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen, die den Einsatz des Rettungsdienstes nicht notwendig erscheinen lassen, hilft der Ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Vermittlung eines Arztes. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist bayernweit über die Rufnummer 116 117 erreichbar - aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei. Weitere Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Notrufnummer 112 ist aus allen Telefonnetzen gebührenfrei erreichbar.
Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt.
- Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG)
- Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG)