Dienstleistungen
Kommunale Stromversorgung, Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stadt Zirndorf
Alle Mitarbeiter finden Sie unter: https://www.zirndorf.de/tel
Das gesamte Ortsrecht der Stadt Zirndorf finden Sie unter: https://www.zirndorf.de/Ortsrecht
Im Bürgerserviceportal stehen zahlreiche Online-Verfahren zur Verfügung:https://www.buergerserviceportal.de/bayern/zirndorf
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Ort
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