Dienstleistungen
Studium im Beamtenverhältnis, Informationen zum Fachbereich Sozialverwaltung (Fachrichtung Rentenversicherung)
Der Studiengang Rentenversicherung mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)" zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Hochschulstudium) und praktischer Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Ab dem Studienjahr 2016/2017 mit Beginn im September 2016 erfolgt die Ausbildung zusammen mit den Tarifbeschäftigten der Bayerischen Versorgungskammer, für deren Bedürfnisse die Ausbildungsinhalte der Fachrichtung Rentenversicherung partiell modifiziert sind.
Das Studium wird an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn, angeboten. Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung in Bayern bzw. bei der Bayerischen Versorgungskammer.
In Ihrer späteren Tätigkeit entscheiden Sie über die Versicherungspflicht und die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Leistungen zur Teilhabe und dies aufgrund einschlägiger gesetzlicher Vorschriften. Möglich ist auch der spätere Einsatz in externen Beratungsstellen, in den Verwaltungsabteilungen, in der Datenverarbeitung bei den Rentenversicherungsträgern oder bei Trägern der Rehabilitation (Kliniken). Die Schwerpunkte des Studiums liegen deshalb im Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - (Gesetzliche Rentenversicherung) einschließlich der zugehörigen Nebengesetze. Als ausgebildete Nachwuchskraft der Bayerischen Versorgungskammer entscheiden Sie u. a. über Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für Mitglieder und Versicherte im Bereich der berufsständischen und kommunalen Altersversorgung.
Der Ausbildung beginnt jährlich am 1. September mit einem 2wöchigen Einführungspraktikum in den jeweiligen Ausbildungsbehörden. Ab Mitte September beginnt das Studium. Insgesamt umfasst der Studiengang 19 Monate fachtheoretisches Studium und 17 Monate berufspraktische Ausbildung.
Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Ausbildungsbehörden. Die Ausbildung wird je nach Ausbildungsbehörde im Angestellten- oder Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.
Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn, dem Freistaat Bayern oder einem Träger der Deutsche Rentenversicherung in Bayern, voraus. Daneben ist die Ausbildung im Angestelltenverhältnis bei dem Regionalträger Bayern Süd der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bayerischen Versorgungskammer möglich. Diese Dienstherren weisen die Beamtin/den Beamten bzw. die Angestellte/den Angestellten der Hochschule zum Studium zu.
Für die Aufnahme des Studiums im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist die Teilnahme an einem landeseinheitlichen besonderen Auswahlverfahren (Landespersonalausschuss-Verfahren) notwendig. Für die Aufnahme des Studiums im Angestelltenverhältnis muss ein Ausbildungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd oder der Bayerischen Versorgungskammer vorliegen.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort Wasserburg am Inn.
- Art. 8 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 22 bis 33 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 35 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw)