Dienstleistungen
Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung, Auszahlung
Der Freistaat Bayern gewährt einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro für einen Weiterbildungsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern oder für einen gleichgestellten Abschluss.
Zweck
Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt hierzu im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus).
Begünstigte
Den Meisterbonus erhalten Personen, die
- mit Erfolg an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen und dadurch zugleich oder nach einem gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Berufspraktikum den Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) erlangen.
- mit Erfolg als andere Bewerber (Externenprüfung) an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen.
- mit Erfolg an der Übersetzerprüfung, der Dolmetscherprüfung oder der Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in weiteren Sprachen, die nicht an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern als Erste Fremdsprachen unterrichtet werden, beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilnehmen und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern wohnen oder beschäftigt sind
Höhe
Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro.
- Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein.
- Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (= i.d.R. die Schulen und Fachakademien) ermittelt.
- Bestätigung des Arbeitgebers (wenn kein Hauptwohnsitz in Bayern besteht)
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (nach Aufforderung durch die zuständige Stelle)
- Nr. 3 Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus)