Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

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Dienstleistungen

Öffentlicher Dienst, Allgemeine Informationen

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen für eine bürgerfreundliche, leistungsstarke und effiziente Verwaltung.

Mit zukunftsweisenden, strukturellen Weichenstellungen hat die Bayerische Staatsregierung den öffentlichen Dienst in Bayern ausgerichtet. Kompetenzen in den Bereichen des Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrechts werden dazu genutzt, in einem möglichst breiten Konsens der bayerischen Dienstherren und Beamten unbürokratische, flexible und leistungsorientierte Regelungen zu gestalten. Gleichzeitig muss ein zukunftsorientiertes Dienstrecht für die Bediensteten die notwendigen Perspektiven schaffen, um deren Leistungsbereitschaft langfristig erhalten und fördern zu können. Denn die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fordern auch vom öffentlichen Dienst eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung.

Dafür stehen ihm vom Hochschullehrer, Architekten oder Ingenieur, über Polizei- und Finanzbeamte bis hin zu den in Kliniken oder Museumsdienst Beschäftigten qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Insbesondere das hohe Qualifikationsniveau der Beschäftigten des Freistaates Bayern, von denen im Beamtenbereich über 70 % einen Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss besitzen, ist Garant dafür, dass die öffentliche Aufgabenerfüllung auch künftig von hoher Qualität gekennzeichnet ist.

Das Finanzministerium nimmt mit seiner Verantwortung für das öffentliche Dienstrecht und als Verhandlungspartner der Gewerkschaften für die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse von über 365.000 Beschäftigten beim Freistaat Bayern die zentrale Arbeitgeberrolle innerhalb des Freistaats Bayern ein. Die zeitgemäße Ausgestaltung und Fortentwicklung des Dienst- und Tarifrechts bilden die Grundlage für eine zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Personalpolitik. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst für die Zukunftsaufgaben fit zu machen.

Wenn auch Sie sich für eine der vielfältigen Tätigkeitsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst interessieren, dann wenden Sie sich bitte an eine Arbeitsagentur oder an die jeweilige Verwaltung vor Ort. Hier erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch gezielt und umfassend die Informationen die Sie brauchen. Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten, Tätigkeitsbereiche und Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft im öffentlichen Dienst.

Soweit Sie sich für die zweite und dritte Qualifikationsebene des Verwaltungsdienstes interessieren, erfahren Sie nähere Informationen zum Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses unter der Internetadresse www.bayerischer-landespersonalausschuss.de.

  • Art. 33 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
  • Tarifverträge

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