Rund um den Stadtrat: Stadt Zirndorf

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Rund um den Stadtrat

Der Zirndorfer Stadtrat besteht aus dem Ersten Bürgermeister und 30 Stadtratsmitgliedern.

Informieren Sie sich im Bürgerinformationssystem über die einzelnen Gremien, die Mandatsträger sowie Termine und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Zirndorfer Stadtrats und seiner Ausschüsse.

Eine Zusammenfassung der Stadtratssitzungen finden Sie hier:

Aus dem Stadtrat - Juli 2023

Artikel vom 26.07.2023

Vor Beginn der Juli-Sitzung des Zirndorfer Stadtrats hatten die Bürgerinnen und Bürger wie vor jeder Stadtratssitzung die Möglichkeit, Sorgen und Anregungen an die Stadtverwaltung heranzutragen. Mit hitzigen und teils emotionalen Wortbeiträgen wurde vor allem die seitens der Regierung geplante Unterbringung von Flüchtlingen in der Zirndorfer Innenstadt thematisiert. Im Anschluss widmete sich der Stadtrat wieder aktuellen kommunalpolitischen Angelegenheiten.

 

Seniorenbeirat

Zur Förderung der Belange der älteren Mitbürger in Zirndorf gibt es seit über zwei Jahrzehnten den Zirndorfer Seniorenbeirat. Er berät den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger. Neben den Bürgermeistern besteht der Beirat aus Vertretern der örtlichen Kirchen, Vertretern der Zirndorfer Alten- und Pflegeheime, Vertretern verschiedener städtischer Einrichtungen,
mindestens sechs Bürgern und einem fachkundigen Arzt. Die Berufung erfolgt im dreijährigen Turnus durch den Zirndorfer Stadtrat und war auch Bestandteil der Tagesordnung der Juli-Sitzung. Weitere Informationen zum Seniorenbeirat auf www.zirndorf.de.   

 

Verdoppelung der staatlichen Zuschüsse für alle Mittagsbetreuungen in Zirndorf

Alle Mittagsbetreuungen in Zirndorf werden finanziell von städtischer Seite durch eine Verdoppelung der staatlichen Zuschüsse unterstützt. Wie das bayerische Kultusministerium nun mitteilte, werden die pauschalen Zuschüsse ab dem Schuljahr 2023/2024 erhöht. Mit einstimmigem Beschluss hat der Zirndorfer Stadtrat entschieden, auch weiterhin an der Unterstützung in Form der Verdoppelung der staatlichen Zuschüsse festzuhalten.

 

Einrichtung eines onlinebasierendem Vergabeportal für KiTa-Plätze

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zu Jahresbeginn wurden bereits finanzielle Mittel für die Einrichtung eines onlinebasierenden Vergabeportals für KiTa-Plätze bereitgestellt. Nachdem die Stadtverwaltung zwischenzeitlich erste Erfahrungen mit einer Software hierfür sammeln konnte, kam die Thematik nochmals auf die Tagesordnung. Die Vor- und Nachteile eines Vergabeportals wurden kontrovers diskutiert, bevor schließlich einstimmig die Vertagung beschlossen wurde. Spätestens in der übernächsten Sitzung wird sich der Stadtrat erneut mit der Thematik befassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in der Zwischenzeit Gespräche mit den einzelnen Trägern der Kinderbetreuung zu organisieren und die erforderlichen Vorbereitungen für einen Fördermittelantrag zu treffen. Die Einführung eines einheitlichen onlinebasierenden Vergabeportals bleibt weiterhin Zielsetzung.

 

Turnusmäßige Anpassung der Gebühren der städtischen Sing- und Musikschule

Gemäß Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2020, werden die Gebühren der städtischen Sing- und Musikschule jährlich um 3 Prozent angehoben. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, die mit breiter Mehrheit vom Stadtrat verabschiedet wurde. Zusätzlich zur Gebührenanpassung wurde auch die Möglichkeit der Gebührenbefreiung für Kinder mit Beeinträchtigung geschaffen. Die Änderungssatzung wird im Zirndorfer Lokalanzeiger veröffentlicht und ist auch au der städtischen Homepage einsehbar. Die Anpassungen treten am 1. Oktober in Kraft.

 

Bauleitplanungen

Auch der Bebauungsplan „Parkhotel“, der eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den entsprechenden Teilbereich bedingt, beschäftigte den Zirndorfer Stadtrat in der Juli-Sitzung. Auf Grund einiger Anpassungen an den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes wurde die Verwaltung mit der Ausfertigung und Vorlage zur Genehmigung beauftragt.