Standesamt
Wichtige Info zu Terminvereinbarungen
Für Anliegen bezüglich Anmeldung der Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Vaterschaftsanerkennung und Namenserklärungen vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0911 / 9600-120 einen Termin.
Eheschließungen
Sie trauen sich, sich in Zirndorf trauen zu lassen.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
Klicken Sie sich einfach durch oder rufen uns gerne an.
Bild- und Tonaufnahmen
- Das veröffentlichen von Bild- und Tonaufnahmen ist gem. § 22 KunstUrhG nur mit der Einwilligung der abgebildeten und aufgenommenen Person/-en gestattet. Somit ist die Veröffentlichung der Aufnahmen, insbesondere „posten“ in den sozialen Netzwerken, nicht gestattet, außer die Standesbeamtin/ der Standesbeamte erteilt sein Einverständnis.
- Planen Sie das Filmen der Hochzeit, ist eine vorherige Absprache mit der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten erforderlich. Ohne deren/ dessen Genehmigung ist das Filmen grundsätzlich verboten.
Der Zirndorfer Trausaal
Wir begrüßen Sie zur Trauung in unserem Trausaal. Für Ihre Trauung nehmen wir uns eine halbe Stunde Zeit. Neben dem Brautpaar und den beiden Trauzeugen (diese sind aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben) haben wir noch 18 Sitzplätze für Ihre Gäste und etwa 22 Stehplätze. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Weitere Trauorte
Bitte beachten Sie:
Eheschließungen in den unten genannten Örtlichkeiten finden ausschließlich zu den regulären Parteiverkehrszeiten statt.
Diese sind:
- Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (letzte Trauung 11:30 Uhr; ab Oktober: letzte Trauung 11:15 Uhr)
- zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (letzte Trauung 17:00 Uhr)
Wegen der Gebühren wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Standesamt.
„Gut Wolfgangshof“ in Anwanden
Hier finden Trauungen nur in der Zeit von April – Oktober statt.
Die Eheschließung kann nur innerhalb der Gebäude gehalten werden und nicht im Freien.
Kontakt zur Anmietung dieser Location ist die
Graf von Faber-Castell’sche Vermögensverwaltung
Frau Elke Engelmann
Nürnberger Straße 2
90547 Stein
Telefonnummer: 0911 9965-5866
Mobiltelefon: 0151 16208070
E-Mail schreiben
Zur Homepage
Ringhotel Reubel
Familie Reubel
Banderbacher Straße 27
90513 Zirndorf
Telefonnummer: 0911 9601-0
E-Mail schreiben
Zur Homepage
Hotel- und Gastronomiebetrieb, hier können Sie alles unter einem Dach buchen – Heiraten, Feiern und Übernachten!
Park-Hotel Zirndorf
Am Achterplätzchen 5
90513 Zirndorf
Telefonnummer: 0911 6099150
E-Mail schreiben
Sehr ruhig und idyllisch am Waldrand gelegen. Auch hier alles unter einem Dach – Heiraten, Feiern und Übernachten.
AWO-Begegnungsstätte Weiherhof
Dorfplatz 1
90513 Zirndorf
Ansprechpartner: Herr oder Frau Übler
Telefonnummer: 0911 601688
E-Mail schreiben
Hier können Sie in einem gemütlichen Raum heiraten und mit bis zu 50 Personen anschließend feiern.
Samstagstrauungen
Diese Termine finden nur im Trausaal im Rathaus Zirndorf statt.
Samstagstrauungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr für "außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand" i.H.v. € 130,-- berechnet.
Samstagstrauungen 2024
- Samstag, 04.05.2024
- Samstag, 08.06.2024
- Samstag, 06.07.2024
- Samstag, 03.08.2024
Informationen zur Anmeldung der Eheschließung
Alle Antragsteller | Benötigte Unterlagen |
| Personalausweis/Reisepass |
| Begl. Abschrift aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil |
| Meldebescheinigung mit Angabe zu Familienstand & Staatsangehörigkeit (bei Zirndorfern nicht erforderlich) |
Zusätzlich benötigt: |
|
1. Gemeinsame Kinder | Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister |
| Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft |
| Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung) |
2. Geschieden | Beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe und/oder neue Eheurkunde der vorherigen Ehe (mit Vermerk Scheidung) |
| Geeigneter Nachweis über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil) |
3. Verwitwet | Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Vermerk Tod des Ehegatten |
| Sterbeurkunde des Ehegatten der Vorehe |
4. Einbürgerung/Spätaussiedler | Einbürgerungsurkunde Vertriebenenausweis/Registrierschein |
5. Keine deutsche Staatsangehörigkeit | Mehrsprachige Geburtsurkunde (International) oder fremdsprachiges Original mit amtlich deutscher Übersetzung |
| Ehefähigkeitszeugnis (Wird dieses vom betroffenen Ausland nicht ausgestellt, bitte persönlich oder telefonisch beim Standesamt vorsprechen) |
Allgemeine Hinweise:
Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht bindend. Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung kann noch die Vorlage weiterer Dokumente bzw. Nachweise erforderlich sein.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer) benötigt.
Sofern ein Partner der deutschen Sprache nicht mächtig ist, so ist bei der Anmeldung der Eheschließung und zur Eheschließung selbst, einen Dolmetscher mit.
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original!
Die Qual mit der Namenswahl
1.1 Namensführung nach der Ehe | Möglichkeit |
Getrennte Namensführung | |
Gemeinsamer Ehename – Geburtsname eines Ehegattens | |
Gemeinsamer Ehename – Familienname eines Ehegattens | |
Doppelname – Eignen Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen
| |
1.2 Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens | Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist und die Ehe noch besteht, kann die gemeinsame Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens nachgeholt werden. |
1.3 Wiederannahme | Nach Auflösung der Ehe (Scheidung, Tod des/der Ehegatten) kann der Geburtsname oder der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname wieder angenommen werden.
Benötigte Unterlagen: |
Sterbeurkunde | |
Personalausweis |
Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Zusätzliche Wahlmöglichkeiten bestehen, soweit ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Weitere Informationen hierzu erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf deren Website.
Beispiele:
Frau Elke Reich, geb. Lieblich, heiratet in zweiter Ehe Herrn Adam Stolz.
- Wird bei der Heirat keine Namenserklärung abgegeben, behält jeder seinen bisherigen Namen, es bleibt also bei Reich und Stolz. Das Paar kann jedoch auch unbefristet danach sich noch auf einen gemeinsamen Familiennamen verständigen.
- Ehepaar mit gemeinsamen Namen:
Zum Ehenamen kann nun „Reich“, „Lieblich“ oder „Stolz“ bestimmt werden.
- Ehepaar mit gemeinsamen Ehenamen, aber Doppelname für einen Partner:
Entscheidet sich unser Ehepaar zum Beispiel für den gemeinsamen Familiennamen "Stolz" (den erhalten dann auch die Kinder), dann könnte die Ehefrau - sofern sie einen Doppelnamen führen möchte - unter folgenden Kombinationen wählen:
Stolz-Reich
Stolz-Lieblich
Reich-Stolz
Lieblich-Stolz
Der Ehemann hätte die gleichen Möglichkeiten, falls sich das Paar auf den Ehenamen "Lieblich" oder "Reich" einigen würde.
Auswirkungen der Namenswahl auf die Kinder
Bei gemeinsamer Namensführung erhalten gemeinsame Kinder den Ehenamen der Eltern.
Bei getrennter Namensführung muss bei der Geburt eines Kindes eine Bestimmung getroffen werden, ob das Kind als Geburtsnamen den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für alle weiteren Kinder.
Eheschließung im Ausland
Ob in Las Vegas oder in der Karibik, das sogenannte Wedding-Jetting ist bei vielen Leuten sehr beliebt. Auch die Reisebranche hat sich dieser Zeiterscheinung angenommen und bietet entsprechende Hochzeitsarrangements an.
Bei Ihren Vorbereitungen sollten Sie allerdings folgendes beachten:
Grundsatz:
Ehen in der Bundesrepublik Deutschland werden auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden, sowie in ortsüblicher Form vollbracht worden sind.
Manche Staaten verlangen von Ihnen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, welches Sie beim Wohnsitzstandesamt beantragen können. In einigen Ländern genügt aber auch ein Reisepass, sowie eine internationale Geburtsurkunde.
Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig, welche "Heiratspapiere" benötigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der dafür zuständigen Behörde, sowie vom deutschen Konsulat des jeweiligen Landes.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Ausländische Heiratsurkunden werden in Deutschland möglicherweise erst nach Anbringung einer Apostille bzw. Legalisierung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat anerkannt.
- Zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da die meisten Länder keine Wahlmöglichkeit kennen. Legen Sie daher nach Rückkunft Ihre Original-Heiratsurkunde mit einer Übersetzung (durch einen vor einem Deutschen Landgericht gerichtlich vereidigten Übersetzer) Ihrem Standesamt vor.
Bitte informieren Sie sich daher bei aufkommenden Fragen vor Antritt Ihrer Reise zur Anerkennung von Urkunden bei dem für Sie zuständigen Standesamt.
Für weitere Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis
Immer erforderlich | Benötigte Unterlagen |
| Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) |
| Aktuelle Meldebescheinigung |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister |
Zusätzlich benötigt: |
|
1. Geschieden | Eheurkunde der letzten Ehe oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe |
| Rechtskräftiges Scheidungsurteil |
2. Verwitwet | Eheurkunde der letzten Ehe oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe |
| Sterbeurkunde des Ehegatten |
3. Nicht deutsche Staatsangehörigkeit | Mehrsprachige Geburtsurkunde (International) oder fremdsprachiges Original mit amtlich deutscher Übersetzung |
| Familienstandsbescheinigung aus der betroffenen Heimatbehörde |
4. Einbürgerung/Spätaussiedler | Einbürgerungsurkunde Vertriebenenausweis/Registrierschein |
Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht bindend. Im Rahmen der Prüfung kann noch die Vorlage weiterer Dokumente bzw. Nachweise erforderlich sein.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer) benötigt.
Wir bitten Sie, sich in diesen Fällen vorab mit uns in Verbindung zu setzen, Danke!
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original!
Geburten
Ihr Kind ist in Zirndorf geboren?
Dann ist das Standesamt Zirndorf für die Beurkundung zuständig.
Bei Geburt in einem Krankenhaus ist das jeweilige örtliche
Standesamt zuständig.
Informationen zur Geburtsbeurkundung
Alle Antragsteller | Benötigte Unterlagen |
| Personalausweis/Reisepass |
| Geburtsurkunden beider Eltern |
| Geburtsanzeige der Hebamme |
Zusätzlich benötigt: |
|
1. Verheirateten Eltern | Eheurkunde |
2. Mutter und Vater ledig | ggf. Vaterschaftsanerkennung |
3. Ein oder beide Elternteile geschieden | Eheurkunde aus der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
| ggf. Bescheinigung über Wiederaufnahme des Geburtsnamens |
| ggf. Vaterschaftsanerkennung |
4. Ein oder beide Elternteile nicht deutsch | Mehrsprachige Geburtsurkunde (International) oder fremdsprachiges Original mit amtlich deutscher Übersetzung |
5. Einbürgerung/Spätaussiedler | Einbürgerungsurkunde Vertriebenenausweis/Registrierschein |
Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht bindend. Im Rahmen der Prüfung kann noch die Vorlage weiterer Dokumente bzw. Nachweise erforderlich sein.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer) benötigt.
Sofern ein Partner der deutschen Sprache nicht mächtig ist, so ist bei der Geburtsbeurkundung, ein Dolmetscher mit zu bringen.
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original!
Informationen zur Vaterschaftsanerkennung
Für die Anerkennung des Vaters | Benötigte Unterlagen |
| Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) |
| Geburtsurkunde des Vaters |
Zusätzlich benötigt: |
|
1. Ungeborenem Kind | Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) |
2. Bereits geborenem Kind | Geburtsurkunde des Kindes |
Für die Zustimmungserklärung der Mutter |
|
| Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) |
| Geburtsurkunde der Mutter |
Zusätzlich benötigt: |
|
1. Ungeborenem Kind | Nachweis des Voraussichtlichen Geburtsdatum des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) |
2. Bereits geborenem Kind | Geburtsurkunde |
Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht bindend. Im Rahmen der Prüfung kann noch die Vorlage weiterer Dokumente bzw. Nachweise erforderlich sein.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer) benötigt.
Wir bitten Sie, sich in diesen Fällen vorab mit uns in Verbindung zu setzen, Danke!
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original!
Sterbefälle
Für die Beurkundung eines Sterbefalls einer in Zirndorf verstorbenen Person ist das Standesamt Zirndorf zuständig.
Informationen für diese schwierige Situation haben wir für Sie zusammengefasst.
Informationen zur Sterbefallbeurkundung
Immer erforderlich | Benötigte Unterlagen |
| Sterbefallanzeige (schriftlich oder mündlich) |
| Ärztliche Todesbescheinigung – nicht vertraulicher Teil – Unverschlossen (loses Blatt) |
| Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher teil – mit verschlossenem (grauen) Umschlag für das Gesundheitsamt |
| Nachweis zur Person des Anzeigenden (gültiger Personalausweis und/oder Reisepass) |
| Nachweis zur Person des Verstorbenen (gültiger Personalausweis und/oder Reisepass) |
| Geburtsurkunde des Verstorbenen |
Zusätzlich benötigt: |
|
1. Verheiratet | Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister |
2. Geschieden | Eheurkunde der letzten Ehe oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe |
| Rechtskräftiges Scheidungsurteil |
3. Verwitwet | Eheurkunde der letzten Ehe oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe |
| Sterbeurkunde des Ehegatten |
4. Einbürgerung/Spätaussiedler | Einbürgerungsurkunde Vertriebenenausweis/Registrierschein |
Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht bindend. Im Rahmen der Prüfung kann noch die Vorlage weiterer Dokumente bzw. Nachweise erforderlich sein.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer) benötigt.
Wir bitten Sie, sich in diesen Fällen vorab mit uns in Verbindung zu setzen, Danke!
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original!
Friedhöfe in Zirndorf
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Friedhöfen in Zirndorf.
Allgemeine Informationen zur Urkundenanforderung
Sind Sie in Zirndorf geboren? Haben Sie in Zirndorf geheiratet oder Ihre Eltern? Ist jemand von Ihren Angehörigen in Zirndorf verstorben?
Alle diese Ereignisse werden in sog. Registern/ Büchern vermerkt und Jahre, sogar Jahrzehnte, beim zuständigen Standesamt aufbewahrt (Geburten: 110 Jahre, Eheschließungen: 80 Jahre, Sterbefälle: 30 Jahre).
Aus den entsprechenden Registern/ Büchern werden dann die angeforderten Urkunden oder Abschriften erstellt.
Jederzeit (während der Öffnungszeiten) können Sie unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises/Reisepasses im Rathaus Zirndorf, 1. OG, Zimmer 209,
- eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde
oder entsprechende Registerauszüge - mehrsprachige Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
- eine Bescheinigung über die Geburtszeit (keine Urkunde)
erhalten.
Die Ausstellung der Urkunden/Abschriften ist grundsätzlich gebührenpflichtig!
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbe- und mehrsprachige Urkunden kosten jeweils € 12,00.
Sofern eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Urkunden über das Bürgerserviceportal beantragt und gleichzeitig bezahlt werden.
Urkundenanforderungen per E-Mail können leider nicht bearbeitet werden.