Bürgeramt: Stadt Zirndorf

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Bürgeramt

Informationen Bürgeramt

Alle wichtigen Informationen bezüglich des Bürgeramts finden Sie nachstehend.

Mitarbeiter

  • Herr Behringer
  • Frau Drechsler
  • Herr Engel 
  • Frau Venus
  • Frau Zankel

Das Bürgeramt ist zuständig

für die Aufgaben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie des Ausländeramtes:

  • An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes
  • Melderegisterauskünfte
  • Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
  • Entgegennahme von Anträgen auf Fahrerlaubnis
  • Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte
  • Antrag auf Aufenthaltstitel und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger
  • Wahlen
  • Beantragung von Personalausweis, Reisepass, Kinderpass und eID-Card für EU-Bürger

Die entsprechenden FORMULARE finden Sie hier.

Vorläufiger Reisepass

Kann nur ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.

An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes

Für diese Angelegenheiten müssen Sie persönlich beim Bürgeramt vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden auch Reisepass mit.

Wohnungsgeberbestätigung nach §19 Abs. 1 BMG seit 01.11.2015 erforderlich -> §19PDF (PDF-Datei)

Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wurde die Verpflichtung wieder eingeführt, die An-, Um- und Abmeldung eines Mieters durch den Wohnungsgeber bestätigen zu lassen.
Bitte legen Sie bei Ihrer Meldung die o.g. Bestätigung vor.

Melderegisterauskünfte

Auskünfte sind gebührenpflichtig. Pro Auskunft wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Archivauskünfte 12 Euro.

Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen

Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Es fällt pro Bescheinigung eine Gebühr von 5 Euro an. Für Rentenzwecke ist eine Lebensbescheinigung gebührenfrei.

Anträge auf Fahrerlaubnis

Das Bürgeramt ist nur die Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnissen. Für anfallende Fragen und Auskünfte steht das

Landratsamt Fürth -Führerscheinstelle-,
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefonnummer: 0911 9773-1322
Telefonnummer: 0911 9773-1331

zur Verfügung. Bei der Beantragung müssen alle benötigten Unterlagen (wie z.B. Personalausweis, Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Sofortmassnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Kurs usw.) abgegeben werden, ansonsten kann der Antrag nicht angenommen werden.

Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro an.

Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte

Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Es fällt eine Gebühr von 13 Euro an.

Bei Führungszeugnissen, welche für eine Behörde benötigt werden sowie bei Gewerbezentralregisterauskünften ist immer die Adresse der Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.

Für die Ausstellung muss mit einer Dauer von ca. 10 Tagen gerechnet werden.

Es gibt die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.

Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
  • Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Nähere Infos gibt es auf der Homepage des Bundesamt für Justiz.

Antrag auf Aufenthaltstitel für ausländische Bürger

Aufenthaltsanzeige für EU-Ausländer Ausgabe der Antragsformulare für "nicht EU-Ausländer". Bitte immer den Reisepass mitbringen.

Wahlen

Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Bitte die Wahlbenachrichtigungskarte sowie den Personalausweis vorlegen.

Beantragung von Personalausweis und Reisepass

BITTE BEACHTEN -> im Moment kommt es zu starken Verzögerungen bei der Ausstellung von Reisepässen (ca. 10 Wochen und mehr). Wir bitten dies bei der Beantragung zu berücksichtigen!

 

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind nach § 1 PersAuswG verpflichtet, nach Vollendung des 16. Lebensjahres (Beginn der Ausweispflicht in Deutschland) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, ansonsten können Mahngebühren anfallen bzw. es kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.

Zur Ausstellung und Verlängerung von Ausweispapieren müssen die Antragsteller/innen (auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) persönlich beim Bürgeramt vorsprechen.

Für alle Arten von Ausweisen und Pässen wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren (bei Reisepass unter 18 Jahren) welche bei den nicht getrennt lebenden Eltern wohnen, wird zusätzlich die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt.

Auszug aus Ziffer 6.1.3.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV):

"Leben Eltern (verheiratet, geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete Kind minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteil bedarf es nicht."

Neubürgern, für die von der Stadt Zirndorf noch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden, haben außer dem Lichtbild eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) vorzulegen. Bei Vertriebenen, Aussiedlern oder Eingebürgerten muss der Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz oder die Einbürgerungsurkunde beigebracht werden. Soll ein Doktor-Titel eingetragen werden, wird die Promotionsurkunde benötigt.

Beantragung der eID-Card für EU-Bürger

Seit dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden.

Die eID-Karte wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktion dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen einen Brief, in dem Ihnen PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt wird.

Gültigkeit der Ausweispapiere

  • Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate 
  • Personalausweis: 6 Jahre
    ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
    die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich
  • Reisepass oder Expresspass: 6 Jahre
    ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
    Der Expresspass ist in 3-4 Werktagen erhältlich
  • Zweiter Reisepass: 6 Jahre 
  • eID Card für EU-Bürger: 10 Jahre

Anfallende Gebühren

Vorläufiger Personalausweis10,00 Euro
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr22,80 Euro
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr37,00 Euro
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr37,50 Euro
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr70,00 Euro
Zweiter Reisepass bis zum 24. Lebensjahr37,50 Euro
Zweiter Reisepass ab dem 24. Lebensjahr70,00 Euro
Expresspass102,00 Euro
eID-Card für EU-Bürger37,00 Euro
 

Ausstellungsdauer

  • Vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden direkt vor Ort ausgestellt und können sofort mitgenommen werden
  • Personalausweise in ca. 3 Wochen
  • Reisepässe ca. 4-5 Wochen
  • Expresspässe innerhalb 3-4 Werktagen

Abholung

Die Abholung aller Ausweispapiere für volljährige Personen muss persönlich oder mit Vollmacht erfolgen. Dabei sind die alten Ausweise/Pässe (auch vorläufige Dokumente) abzugeben. Diese können auf Wunsch entwertet und belassen werden.